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Allgemeine Geschäftsbedingungen Contier der Digetiers GmbH

Geltungsbereich, Sprachfassungen

1.1. Die in diesem Dokument vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vorliegend auch „AGB“) der Digetiers GmbH, Lautenschlagerstraße 16, 70173 Stuttgart, Deutschland (auch als „Digetiers“ bezeichnet) regeln die rechtliche Beziehung zwischen Digetiers und dem Kunden über die Internetplattform „Contier“ (auch als „Plattform“ bezeichnet).

1.2. Diese AGB gelten im Verhältnis zum Kunden ausschließlich. Der Geltung allgemeiner Geschäfts-, Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.3. Die deutsche Fassung dieser AGB sowie sonstige Vereinbarungen und Dokumente zwischen den Parteien hat Vorrang vor jeder anderen Sprachfassung.

2. Ausschluss von Verbrauchern

Vertragsangebote sind nur Unternehmern i. S. v. § 14 BGB erlaubt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Verbraucher ist hingegen jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3. Leistungsbeschreibung, technische Rahmenbedingungen

3.1. Bei der Plattform handelt es sich um eine über das Internet zugängliche Plattform zur Planung und dem Management von Beratungsprojekten. Die Plattform zielt darauf ab, den gesamten Projektlebenszyklus abzubilden, insbesondere die initiale Abschätzung von Ressourcenbedarfen, die Kostenkalkulation, die Ressourcenplanung (Mitarbeiter), das Projektcontrolling sowie die Erzeugung von Rechnungsdaten basierend auf den geleisteten Aufwandseinheiten (z. B. Personentagen). Weitere Leistungsbeschreibungen und -grenzen ergeben sich aus diesen AGB und den etwaigen individuellen Vereinbarungen bei Vertragsschluss. Eine detaillierte Beschreibung kann www.contier.ai entnommen werden.

3.2. Der vom Vertrag umfasste Speicherplatz und das Übertragungsvolumen bzw. entsprechende Grenzen ergeben sich aus den Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit bei Vertragsschluss Grenzwerte gemäß dem vorstehenden Satz definiert sind, ist Digetiers nicht dazu verpflichtet, jedoch dazu berechtigt, eine diese Grenzen übersteigende Nutzung zu dulden. Eine etwaige Duldung stellt keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung oder eine sonstige Erhöhung der Grenzen dar. Auf Aufforderung von Digetiers hin hat der Kunde die Überschreitung entweder kurzfristig zu beseitigen oder – soweit angeboten – einen anderen Nutzungsplan mit höheren Grenzen abzuschließen.

3.3. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten durchzuführen. Die Sicherungsintervalle haben sich daran zu orientieren, welcher zeitliche und wirtschaftliche Aufwand bei einem Verlust oder Teilverlust von Daten entsteht sowie daran, wie zeitkritisch ein Zugriff des Kunden auf die Daten ist. Die Haftung für die Wiederherstellung der Daten des Kunden wird, ergänzend zu den Haftungsbeschränkungen gem. Nr. 17, der Höhe nach auf diejenigen Kosten beschränkt, die notwendig sind oder wären, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

3.4. Technische Nutzungsvoraussetzungen ergeben sich aus Nr. 4.

3.5. Digetiers stellt die Plattform zur Nutzung wie in diesen AGB und einzelvertraglich beschrieben zur Verfügung und gewährleistet eine technische Erreichbarkeit der Plattform von 99,5 % pro Kalenderjahr. Der Anspruch des Kunden auf Nutzung der Plattform besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Digetiers kann die Verfügbarkeit der Leistungen von Digetiers zeitweilig beschränken, wenn dies zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist und soweit dadurch die in Satz 1 zugesagte Verfügbarkeit nicht unterschritten wird. Digetiers berücksichtigt bei Beschränkungen, soweit es der Einzelfall zulässt (z. B. nicht bei etwaigen dringenden Sicherheitsmaßnahmen), die berechtigten Interessen des Kunden durch vorherige Information über die Verfügbarkeitsbeschränkung.

3.6. Verpflichtungen zur Überlassung einer Dokumentation und/oder einer Bedienungsanleitung werden über Online-Hilfeseiten auf der Plattform erfüllt.

3.7. Vom Leistungsumfang ausdrücklich nicht umfasst ist jegliche persönliche Beratung und Interpretation von Auswertungen seitens Digetiers über die technische Zurverfügungstellung der Funktionen auf der Plattform hinaus. Zu solchen Leistungen kann ggf. ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.

4. Technische Voraussetzungen

4.1. Voraussetzung für die Nutzung ist ein SAML Identity Provider (SAML-IdP), bevorzugt Microsoft Entra ID, mit einer gesonderten Gruppe des Kunden und dessen technische Anbindung an die Plattform, insbesondere für die Nutzerverwaltung und das Login (auch als „verbundene IdP-Gruppe“ bezeichnet). Der Kunde hat den IdP in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu installieren und zu pflegen.

4.2. Für die Nutzung der Plattform wird ein Endgerät und eine Verbindung zum Internet benötigt. Unterstützt werden sämtliche Chromium-basierten Internetbrowser (z. B. Chromium, Chrome, Edge) auf Desktop-Computern, und zwar in denjenigen Versionen, zu denen von Seiten der jeweiligen Hersteller noch allgemein Updates zur Verfügung gestellt werden. Für Datenübertragungen können je nach Telekommunikationstarif und Internetanbindung (z. B. per Mobilfunk oder Festnetz) gesonderte, vom Kunden selbst zu tragende Kosten entstehen.

4.3. Für die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Plattform, insbesondere der erforderlichen Soft- und Hardware (z. B. Internetzugang, Internetbrowser) sowie Zugangs- und Übertragungsleistungen ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet.

5. Zustandekommen des Vertrags

5.1. Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite oder innerhalb sonstiger Werbeunterlagen von Digetiers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, einen Vertrag zu beantragen.

5.2. Der Vertrag über den Zugang zur Plattform kann gegenwärtig nur individuell per E-Mail oder außerhalb des Internets („offline“) abgeschlossen werden.

6. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung, Datensicherung durch den Kunden

6.1. Der Vertrag läuft zunächst bis zum Ende des aktuellen Monats. Anschließend verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat (auch als „Vertragsperiode“ bezeichnet), wenn er nicht zuvor gekündigt wird. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten.

6.2. Die Kündigung ist in Text- oder Schriftform zu erklären. Eine Kündigung durch den Kunden kann an info@contier.ai gesendet werden, soweit nachgehend keine anderen Kontaktdaten mitgeteilt werden. Eine Kündigung durch Digetiers kann an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet werden.

6.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund für Digetiers liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Nr. 10 und/oder 11.2 in erheblicher Weise verstößt und der Verstoß auch auf eine Mahnung hin nicht beseitigt wird, wobei es einer Mahnung nicht bedarf, wenn diese wegen der Schwere und Art des Verstoßes nicht geeignet erscheint, den Verstoß zu beseitigen oder zukünftige Verstöße zu unterbinden. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für Digetiers auch dann vor, wenn der Kunde die Vergütung gem. Nr. 7 trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig bezahlt.

6.4. Digetiers ist berechtigt, sämtliche Daten des Kunden mit Wirksamwerden der Kündigung zu löschen. Es obliegt dem Kunden, sämtliche Daten zuvor zu exportieren oder anderweitig zu sichern.

6.5. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung enden zugleich alle Zugriffsberechtigungen für sämtliche Nutzerzugänge.

7. Vergütung, Fälligkeit

7.1. Für die Nutzung der Plattform fällt eine Vergütung abhängig von der Anzahl der vom Kunden gebuchten Anzahl an Nutzerzugängen gemäß Nr. 8 an, wobei die individualvertraglich vereinbarte Vergütung gilt.

7.2. Bucht der Kunde zusätzliche Nutzerzugänge gemäß Nr. 8.2 während einer laufenden Vertragsperiode, fällt die bisherige Vergütung unverändert weiterhin an und zusätzlich eine Vergütung für die zusätzlich gebuchten Nutzerzugänge und dies pro rata temporis auf die restliche Laufzeit der Vertragsperiode bezogen (gemessen in vollen Tagen, einschließlich des Tages der Hinzubuchung). Mit Beginn der nächsten Vertragsperiode gilt die volle Vergütung für alle Nutzerzugänge. (Beispiel: Ein Kunde hat bereits 100 bestehende Nutzerzugänge. Die Vertragsperiode beträgt 1 Monat. Am 15.01. bucht der Kunde zusätzliche 50 Nutzerzugänge. Es gilt nun unverändert die Vergütung für die bestehenden 100 Nutzerzugänge. Zusätzlich fällt eine Vergütung an wie folgt: Die individualvertraglich vereinbarte Vergütung je Nutzerzugang multipliziert mit 50 Nutzerzugängen sowie ferner multipliziert mit 15/31. Ab Februar gilt „normal“ eine Vergütung in Höhe der individualvertraglich vereinbarten Vergütung je Nutzerzugang multipliziert mit 150 Nutzerzugängen.)

7.3. Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob vom Kunden gebuchte Nutzerzugänge tatsächlich oder aktiv genutzt werden.

7.4. Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode gem. Nr. 6.1 zu bezahlen.

7.5. Die Vergütung kann per SEPA-Basislastschriftmandat oder Kreditkarte entrichtet werden.

8. Nutzerzugänge, deren Buchung und Kündigung, verbundene Unternehmen, Freistellung

8.1. Der Kunde erhält einen Administratorzugang.

8.2. Ein Kunde darf für bei ihm tätige Mitarbeiter (gleich, ob mit oder ohne Arbeitnehmerstatus) eine von ihm gewünschte Anzahl an Zugängen zur Plattform buchen (auch als „Nutzerzugang“ bezeichnet). Jeder Nutzerzugang ist gemäß Nr. 7 vergütungspflichtig. Eine Buchung erfolgt durch Individualvereinbarung oder dadurch, dass der Kunde in der verbundenen General Identity Gruppe gemäß Nr. 4.1 eine bestimmte Anzahl an Nutzerzugängen einrichtet.

8.3. Bestehende Nutzerzugänge kann der Kunde zum selben Zeitpunkt und mit derselben Frist kündigen, wie eine Vertragskündigung insgesamt möglich wäre (Nr. 6). Als Kündigung gilt es auch, wenn der Kunde die Anzahl der Nutzerzugänge in der verbundenen General Identity Gruppe gemäß Nr. 4.1 reduziert.

8.4. Der Kunde ist auch dazu berechtigt, Nutzerzugänge Mitarbeitern von solchen gem. §§ 15 ff. AktG mit dem Kunden verbundenen Unternehmen einzurichten, die der Vereinbarungen über die Verarbeitung von Daten im Auftrag („AVV“) gemäß Art 28 DSGVO zwischen den Parteien beigetreten sind. Der vorherige Beitritt zur AVV ist zwingende Voraussetzung.

8.5. Der Kunde hat die Nutzerzugänge selbst auf der Plattform einzurichten und zu verwalten. Dies gilt auch hinsichtlich von Mitarbeitern bei verbundenen Unternehmen.

8.6. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass etwaige datenschutzrechtliche und sonstige Vorgaben eingehalten werden, wenn Mitarbeitern über die vom Kunden eingerichteten Nutzerzugänge Daten anderer verbundener Unternehmen zugänglich werden. Der Kunde stellt Digetiers insofern von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Digetiers wegen etwaiger Verstöße aufgrund solcher Zugriffsmöglichkeiten geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, Digetiers jeglichen Schaden zu ersetzen, der Digetiers durch die Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter entsteht, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies gilt nur wenn den Kunden ein Verschulden trifft. Die Verjährung des Freistellungsanspruchs von Digetiers gegen den Kunden beginnt erst, wenn die betreffende Forderung des Dritten gegen Digetiers fällig wird.

8.7. Der Kunde hat sämtliche Nutzerzugänge und sämtliche Zugriffsrechte eigenständig zu verwalten.

8.8. Trotz der Berechtigung des Kunden zur Einrichtung von Nutzerzugängen gegenüber Mitarbeitern bleibt allein der Kunde Vertragspartner von Digetiers; dies gilt nicht hinsichtlich von Vereinbarungen über die Verarbeitung von Daten im Auftrag („AVV“) gemäß Art 28 DSGVO. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.9. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zur Plattform gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort) dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten und die damit verbundene unbefugte Nutzung der Plattform, soweit den Kunden ein Verschulden trifft. Für ein Verschulden von Personen, denen der Kunde einen Nutzerzugang eingerichtet hat, haftet der Kunde wie eigenes Verschulden. Sobald dem Kunden bekannt wird, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten zugänglich geworden sind, ist er verpflichtet, das Passwort unverzüglich zu ändern oder die betreffenden Nutzerzugänge unverzüglich zu sperren. Sollte dem Kunden dies nicht möglich sein, ist Digetiers unverzüglich zu informieren.

8.10. Der Administratorzugang und die Nutzerzugänge sind nicht übertragbar; die Nutzerzugänge sind jeweils an einen bestimmten Mitarbeiter gebunden. Abweichend davon darf der Kunde einen Nutzerzugang entfernen und ersatzweise einen anderen Mitarbeiter hinzufügen, es sei denn damit ist die Umgehung der Vergütungspflicht bezweckt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein bestimmter Mitarbeiter innerhalb von sieben Tagen entfernt und wieder hinzugefügt wird, es sei denn hierbei handelt es sich in Gesamtbetrachtung um ein singuläres Ereignis.

9. Aktualisierungen der Plattform

9.1. Digetiers stellt sicher, dass Kunden während der Vertragslaufzeit Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Kunde über diese Aktualisierungen informiert wird.

9.2. Darüber hinaus darf Digetiers Aktualisierungen vornehmen, nämlich (a) Anpassungen an den fortschreitenden Stand der Technik (z. B. aktualisierte Browserversionen und -standards) (b) Anpassungen an veränderte vertragliche Rahmenbedingungen (z. B. durch Vorgaben von Technologiestandards z. B. zum WWW) (c) Ergänzungen zusätzlicher Funktionen (z. B. zusätzliche Planungs- und Auswertungsfunktionen) und (d) Anpassungen des Designs. Solche Aktualisierungen sind für den Kunden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Ferner wird der Kunde klar und verständlich über solche Änderungen informiert.

10. Allgemeine Regeln für die Verwendung der Plattform Digetiers

Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Soft- oder Hardware oder die Leistungsfähigkeit eines Computers von Digetiers oder eines von Digetiers für die Leistungserbringung genutzten Computers beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere keine schadcodebehafteten Inhalte einzustellen, unerwünschte E-Mails („Spam“) zu versenden oder die Plattform oder Teile hiervon zum Erliegen zu bringen („Denial of Service“).

11. Zulässige Inhalte, Umgang mit Inhalten, Nutzungsrechtseinräumung, Haftung für Inhalte, Freistellung

11.1. Soweit der Kunde Inhalte für bestimmte Dritte, z. B. über Nutzerzugänge freigibt, werden diese Daten den bezeichneten Nutzern über die Plattform zugänglich gemacht.

11.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur sachliche und wahrheitsgemäße Inhalte einzustellen. Inhalte, die (a) in keinem Zusammenhang mit den Zielen der Plattform gem. Nr. 3.1 stehen, (b) strafbar sind (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung), (c) als pornographisch, vulgär oder obszön, belästigend oder in sonstiger Weise anstößig anzusehen sind, (d) verfassungsfeindlich, extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind oder Inhalte, die von verbotenen Gruppierungen stammen und/oder (e) in Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder sonstige Rechte Dritter) eingreifen, sind verboten und dürfen nicht eingestellt werden.

11.3. Von Kunden eingestellte Inhalte werden von Digetiers nicht überprüft.

11.4. Digetiers behält sich vor, vom Kunden eingestellte Inhalte vorläufig oder endgültig zu sperren. Insbesondere ist Digetiers berechtigt, Inhalte zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass eine Angabe nicht wahrheitsgemäß oder unsachlich ist oder verbotene Inhalte (vorstehende Nr. 11.2) enthält. Ein hinreichender Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Digetiers von einem vermeintlich Verletzten abgemahnt wird, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet, oder wenn Digetiers Ermittlungen staatlicher Behörden bekannt werden. Digetiers wird die Sperrung, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte beschränken. Der Kunde wird über die Sperrung unter Vorlage einer klaren und spezifischen Begründung unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdacht entkräftet ist. Die Vergütungspflicht besteht auch bei einer berechtigten Sperrung fort.

11.5. Nutzungsrechte:

11.5.1. Der Kunde versichert, dass er über die Rechte an den von ihm eingestellten bzw. zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt, soweit dies für die Nutzung der Inhalte auf der Plattform notwendig ist, insbesondere zur Speicherung sowie Zugänglichmachung gegenüber einem etwaigen Adressaten und für die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen.

11.5.2. Der Kunde räumt Digetiers ein räumlich uneingeschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares und kostenloses Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten bzw. zur Verfügung gestellten Inhalten für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie einer nachgehenden Dauer von sechs Monaten hinsichtlich von etwaigen Datensicherungen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen (jedoch ausschließlich gegenüber den vom Kunden gemäß Nr. 8 angegebenen verbundenen Unternehmen und Mitarbeitern) und zu bearbeiten. Das Nutzungsrecht dient dazu, die Inhalte bestimmungsgemäß über die Plattform zugänglich zu machen, einschließlich der etwaigen Anfertigung von Datensicherungen.

11.6. Der Kunde haftet für die von ihm eingestellten Inhalte und stellt Digetiers insofern von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Digetiers wegen solcher Inhalte geltend machen. Dies betrifft insbesondere Rechtsverletzungen aufgrund der Speicherung, öffentlichen Zugänglichmachung (ausschließlich unter den vom Kunden gemäß Nr. 8 angegebenen verbundenen Unternehmen und Mitarbeitern) oder Weitergabe der Inhalte über oder im Zusammenhang mit der Plattform. Der Kunde ist verpflichtet, Digetiers jeglichen Schaden zu ersetzen, der Digetiers durch die Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter entsteht, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies gilt nur wenn den Kunden ein Verschulden trifft. Die Verjährung des Freistellungsanspruchs von Digetiers gegen den Kunden beginnt erst, wenn die betreffende Forderung des Dritten gegen Digetiers fällig wird.

12. Geheimhaltung

12.1. Die Digetiers und der Kunde (auch als die „Parteien“ bezeichnet) verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von Contier und dem insoweit zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis zugänglich werdenden Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund sonstiger Umstände als vertraulich erkennbar sind, (auch als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet) geheim zu halten und sie – soweit nicht vorher ausdrücklich in Text- oder Schriftform zugestimmt oder zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner sonstigen Weise zu verwerten. Vertrauliche Informationen sind insbesondere sämtliche geschäftlichen Verhältnisse (z. B. technische, wirtschaftliche und finanzielle Daten) sowie ebenfalls alle Geschäftsgeheimnisse; als Geschäftsgeheimnisse gelten dabei alle Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG. Für Digetiers sind vertrauliche Informationen zudem sämtliche Daten, die ein Kunde in Contier einstellt und/oder dort verarbeitet.

12.2. Ausgenommen von der Regelung in Nr. 12.1 sind diejenigen Informationen,

12.2.1. die einer Partei bereits vor Beginn des Vertrags oder der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder die von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt werden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen,

12.2.2. welche die Parteien jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben,

12.2.3. die ohne Verschulden oder Zutun der Parteien öffentlich bekannt sind oder werden oder

12.2.4. die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die andere Partei von der Offenlegung unverzüglich zu informieren.

12.3. Die Geheimhaltungspflicht nach Nr. 12.1 besteht weiter nicht, soweit

12.3.1. eine Partei vertrauliche Informationen im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen eines Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer sonstigen in § 203 StGB genannten Berufsgruppe diesen gegenüber in ihrer beruflichen Funktion offenlegt und die Partei sie nicht von ihrer Pflicht zur Geheimhaltung befreit, oder

12.3.2. soweit eine Partei vertrauliche Informationen einem Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO oder einem von dessen Unterauftragsverarbeitern im Rahmen der Inanspruchnahme von dessen Leistungen zugänglich macht (z. B. im Rahmen der Nutzung von Fernwartungssoftware, cloudbasierten Online-Speichern und cloudbasierten Werkzeugen).

12.4. Zwingendes Recht, das Erhebung, Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Informationen durch den AN gestattet oder anordnet (z. B. § 5 GeschGehG, §§ 6 ff. HinSchG) bleibt unberührt.

12.5. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen Mitarbeitern mit und ohne Arbeitnehmerstatus, verbundenen Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG sowie deren Mitarbeitern mit und ohne Arbeitnehmerstatus offenlegen, sofern sie jeweils einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.

12.6. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Geheimhaltung bleiben unberührt.

12.7. Die Parteien verpflichten sich ferner, vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG, mit den den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen vor der Erlangung durch Dritte zu schützen. Die Geheimhaltungsmaßnahmen haben mindestens der verkehrsüblichen Sorgfalt sowie – falls höher – dem Schutzniveau zu entsprechen, den die jeweilige Partei für eigene Geschäftsgeheimnisse derselben Kategorie anwendet.

12.8. Die Nennung als Referenz gemäß Nr. 19 ist keine Nutzung von vertraulichen Informationen.

13. Entwicklung zusätzlicher Funktionen auf Kundenwunsch hin

13.1. Auf Kundenwunsch hin und auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung (auch als „Entwicklungsvertrag“ bezeichnet) unter Regelung einer gesonderten Vergütung kann Digetiers zusätzliche Funktionen durch Individualentwicklung verfügbar machen, die dem Kunden während der Dauer des Vertrags zur Verfügung stehen. Digetiers ist zur Eingehung eines solchen Entwicklungsvertrags nicht verpflichtet.

13.2. Digetiers wird dem Kunden einfache, weltweite, übertragbare Nutzungsrechte an solchen Individualentwicklungen einräumen. Digetiers hat das Recht, die Individualentwicklung in das Standardprodukt von Digetiers aufzunehmen und zu vermarkten. Soweit Schutzrechte des Kunden vorliegen (z. B. an der visuellen Gestaltung), räumt der Kunde Digetiers hierzu ein einfaches, weltweites, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Digetiers darf Geschäftsgeheimnisse des Kunden hierbei nicht verletzen, wobei die bloße Idee zu der jeweiligen Individualentwicklung und die konkrete Programmierung kein solches Geschäftsgeheimnis darstellen.

13.3. Ohne gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung hierzu, ist Digetiers nicht dazu verpflichtet, Individualentwicklungen zu pflegen oder sonst wie aktuell oder kompatibel zu halten.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltung

14.1. Gegen die Vergütungsansprüche von Digetiers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

14.2. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

15. Sperrung, Angaben zur etwaigen Beschränkung von Informationen

15.1. Digetiers darf das Administratorkonto, Nutzerzugänge oder einzelne vom Kunden oder für den Kunden eingestellte Inhalte vorläufig oder endgültig sperren, wenn der Verdacht besteht oder bereits feststeht, dass der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften oder in erheblicher Weise gegen diese AGB verstößt, Rechte Dritter verletzt oder Digetiers sonst ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein berechtigtes Interesse an einer Sperrung hat Digetiers, wenn die Sperrung zum Schutz eines oder mehrerer anderer Kunden erforderlich ist, insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Konto zu betrügerischen oder sonst nicht nur unerheblich schädigenden Aktivitäten eingesetzt wird oder der Kunde falsche Kontaktdaten angegeben hat (Verdachtsgründe). Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt. Eine endgültige Sperrung erfolgt nur bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Der Kunde wird über die Sperrung unter Vorlage einer klaren und spezifischen Begründung unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdachtsgrund entkräftet ist. Die Vergütungspflicht besteht bei einer berechtigten Sperrung fort.

15.2. Wir können Beschränkungen in Bezug auf die von den Kunden über Nutzerzugänge bereitgestellte Informationen gemäß Nr. 11.4 und Nr. 15.1 auferlegen. Eine darüber hinausgehende Moderation von Inhalten erfolgt durch Digetiers nicht. Eine algorithmische Entscheidungsfindung hinsichtlich der Beschränkung von Informationen erfolgt nicht. Soweit Digetiers auf Verstöße hingewiesen wird, werden diese menschlich auf Stichhaltigkeit und ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts überprüft und bewertet sowie ggf. Maßnahmen gemäß Nr. 11.4, Nr. 15.1, Nr. 6.2 oder Nr. 6.3 ergriffen.

16. Änderung dieser AGB

16.1. Änderungsangebot: Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Das Angebot kann an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet werden.

16.2. Annahme durch den Kunden: Die von Digetiers angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunden diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

16.3. Annahme durch der Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion: Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

16.3.1. das Änderungsangebot von Digetiers erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB (a) aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder (b) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder (c) aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Digetiers zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde) nicht mehr mit diesen Vorgaben in Einklang zu bringen ist,

16.3.2. und der Kunden das Änderungsangebot Digetiers nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Digetiers wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

16.4. Ausschluss der Zustimmungsfiktion: Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung (a) bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, (b) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, (c) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von Digetiers verschieben würden. In diesen Fällen wird Digetiers die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

16.5. Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion: Macht Digetiers von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunden den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Digetiers den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

17. Haftungsbeschränkungen

17.1. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Digetiers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Digetiers beruhen;
  • für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Digetiers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von Digetiers, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von Digetiers, eines gesetzlichen Vertreters von Digetiers, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut;
  • für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Digetiers ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.

17.2. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Digetiers der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für Digetiers vorhersehbaren Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

17.3. Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

17.4. Schadenersatzansprüche gegen Digetiers aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.

17.5. Es besteht keine verschuldensunabhängige Haftung von Digetiers für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

17.6. Sollten Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Haftungsbeschränkungen auch gegenüber den Dritten.

17.7. Für die Haftung in Bezug auf Datenverlust gilt zusätzlich Nr. 3.3.

18. Datenschutz, Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

18.1. Der Kunde übermittelt Digetiers vor Abschluss einer Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gem. Art. 28 DSGVO („AVV“) oder einer sonstigen datenschutzrechtlichen Abstimmung keine personenbezogenen Daten Dritter und stellt keine solchen Daten zur Verfügung.

18.2. Hinsichtlich von Daten aus bzw. über gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gilt die Regelung in Nr. 8.4.

19. Referenz

Digetiers darf den Kunden namentlich in der Außenwerbung als Kunde benennen („Referenz“). Der Kunde räumt Digetiers hierzu ein einfaches, kostenloses, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die Firma und das Logo des Kunden für die Referenzwerbung zu nutzen. Die Referenzwerbung kann beispielsweise durch die Wiedergabe der Firma und des Logos des Kunden auf der Webseite von Digetiers erfolgen. Diese Regelung gilt auch nach der Beendigung des Vertrags fort.

20. Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung

20.1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.

20.2. Mündliche Nebenabreden, Vorbehalte und sonstige Bedingungen sind nicht getroffen. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem Falle der Bestätigung von Digetiers in Text- oder Schriftform. Das gleiche gilt für spätere Abänderungen des Vertrages.

20.3. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach Zustimmung von Digetiers in Text- oder Schriftform auf Dritte übertragen.

20.4. Diese AGB und sämtliche auf diesen AGB beruhende Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.5. Erfüllungsort ist der Sitz von Digetiers.

20.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesen AGB und auf ihm beruhender Verträge ist der Sitz von Digetiers, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu ist Digetiers auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Kunde hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, wenn er im Ausland seinen Geschäftssitz hat.

Stand: Dezember 2024